Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
A Geltung
Alle Lieferungen und Leistungen von Olaf Foth (ASIA-Antikmoebel-Lager)erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
B Vertragsschluss
1. Mündliche Auskünfte und Zusagen von Olaf Foth (ASIA-Antikmoebel-Lager), Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewichte der Vertragswaren sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer, dar.
2. Die Abbildung der Produkte im online shop kann von ihrem tatsächlichen Aussehen (Farbe, Größe etc.) abweichen. Die Abbildungen im online shop sind daher unverbindlich.
3. Der Vertrag zwischen Olaf Foth (ASIA-Antikmoebel-Lager) und dem Kunden kommt erst mit der Annahme der Bestellung seitens Olaf Foth (ASIA-Antikmoebel-Lager) durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auftragsbestätigung per elektronischer Nachricht zustande. Ein Angebot des Bestellers kann Olaf Foth (ASIA-Antikmoebel-Lager) innerhalb von drei Wochen ab Zugang annehmen.
4. Olaf Foth (ASIA-Antikmoebel-Lager) behält sich vor, eine Bestellung des Kunden nicht anzunehmen, zum Beispiel weil die bestellte Ware nicht verfügbar ist oder der Bestellvorgang aus anderen Gründen nicht durchführbar ist. In diesem Fall unterrichtet Olaf Foth (ASIA-Antikmoebel-Lager) den Kunden von der Nichtannahme der Bestellung unverzüglich durch schriftliche oder elektronische Nachricht, ohne für deren Zugang zu haften.
C Lieferzeit, Teillieferungen
1. Die in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Olaf Foth (ASIA-Antikmoebel-Lager)angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ihre Verbindlichkeit bestätigt worden ist. Gerät Olaf Foth (ASIA-Antikmoebel-Lager) in Verzug, so haftet Olaf Foth (ASIA-Antikmoebel-Lager) für den durch den Verzug entstandenen Schaden des Vertragspartners nur, wenn der Verzug auf Grund Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstanden ist oder durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Olaf Foth (ASIA-Antikmoebel-Lager) verursacht wurde. Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist auf die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen beschränkt. Das gesetzliche Recht zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
2. Bei Lieferverzögerungen auf Grund höherer Gewalt, hoheitlicher Eingriffe, von Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik in eigenen Betrieben, Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren oder auf Grund sonstiger, von Olaf Foth (ASIA-Antikmoebel-Lager) nicht zu vertretender Umstände ist Olaf Foth (ASIA-Antikmoebel-Lager) berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Beide Parteien können jedoch von einem geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn eines der vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als drei Monaten über die vereinbarte Frist hinaus führt. Weitergehende Ansprüche der Vertragsparteien sind ausgeschlossen.
3. Olaf Foth (ASIA-Antikmoebel-Lager) ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Vertragspartner nicht unzumutbar ist und die Lieferung des Rests der bestellten Ware zu einem späteren Zeitpunkt sichergestellt ist.
D Preise und Zahlungsbedingungen
1.a. Warenverkauf: Die vereinbarten Preise ergeben sich aus Olaf Foth´s (ASIA-Antikmoebel-Lager) Auftragsbestätigung und verstehen sich ab dem von Olaf Foth (ASIA-Antikmoebel-Lager) gewählten Auslieferungslager.
1.b. Dienstleistungen: Wenn nicht ausdrücklich anders in Schriftform vereinbart, berechnet sich der Preis für Dienstleistungen, die durch Olaf Foth außerhalb des Homeoffice erbracht werden, nach dem Zeitaufwand zwischen Verlassen und Rückkehr an der Wohnort von Olaf Foth(Meisenweg 12, 21255 Tostedt).
2. Die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlusts gelieferter Ware geht mit Verlassen des Auslieferungslagers von Olaf Foth (ASIA-Antikmoebel-Lager) auf den Vertragspartner über. Das unter Punkt E geregelte Rückgaberecht des Vertragspartners bleibt hiervon unberührt.
3.a. Die Bezahlung der von Olaf Foth (ASIA-Antikmoebel-Lager) gelieferten Waren und Leistungen kann der Vertragspartner entweder mittels Vorabüberweisung oder Nachnahme leisten. Im Fall der Zahlung per Nachnahme berechnet Olaf Foth (ASIA-Antikmoebel-Lager) Nachnahmegebühren von 4 EUR (Postversand) bzw. 15 EUR (Speditionsversand).
3.b. Die Bezahlung der von Olaf Foth erbrachten Dienstleistungen sind zahlbar und fällig innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Bei Verzug fallen zusätzlich Zinsen in gesetzlicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe des jeweiligen Basiszinssatzes zuzüglich 8 % an.
4. Der Vertragspartner kann nur wegen Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Im Falle laufender Geschäftsbeziehung gilt jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Olaf Foth (ASIA-Antikmoebel-Lager) ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
E Rückgaberecht
1. Olaf Foth (ASIA-Antikmoebel-Lager) gewährt bei Versandgeschäften bzw. beim Verkauf Marktveranstaltungen ein Rückgaberecht für 14 Tage ab Eingang der Waren beim Vertragspartner. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Die zurück gegebene Ware muss in ungebrauchtem Zustand und bei Rücksendung in der Originalverpackung verpackt sein.
2. Die Rückgabe muss in jedem Fall bei der Olaf Foth (ASIA-Antikmoebel-Lager) unter Tel: 04182 - 29 11 19, Fax: 04182 - 29 185 86 oder per Mail angemeldet werden. Eine Begründung der Rückgabe ist nicht erforderlich, wäre aber nett, um für die Zukunft zu lernen.
3. Jede Rücksendung hat freigemacht zu erfolgen. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.
F Gewährleistung und Haftung
1. Holz ist ein Naturprodukt, welches auf klimatische Schwankungen reagiert. Olaf Foth (ASIA-Antikmoebel-Lager.de) haftet daher nicht für Spannungsrisse, Holzschrumpfung, verziehen von Türen u.ä..
2. Der Käufer hat bei einem Mangel der Kaufsache einen Anspruch auf Nacherfüllung - nach seiner Wahl auf Beseitigung des Mangels oder auf Lieferung einer mangelfreien Sache. Nach dem zweiten Fehlschlagen oder bei Unmöglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit ist der Vertragspartner berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.
3. Offensichtliche Mängel hat der Vertragspartner unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung Olaf Foth (ASIA-Antikmoebel-Lager) schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel sind Olaf Foth (ASIA-Antikmoebel-Lager) unverzüglich nach ihrer Entdeckung, jedoch gemäß der gesetzlichen Bestimmungen für gebrauchte Sachen innerhalb von 12 Monaten schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Vertragspartner es, Olaf Foth (ASIA-Antikmoebel-Lager) einen Mangel fristgerecht mitzuteilen, so ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- oder Rügepflichten der §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.
4. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler oder einen fehlerhaften Zusammenbau im Fall der Selbstmontage von Möbeln entstehen.
5. Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche des Vertragspartners gegenüber Olaf Foth (ASIA-Antikmoebel-Lager) wegen Mängeln oder Fehlern der Vertragswaren sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden, entgangener Gewinn, einschließlich des Ersatzes von solchen Schäden, die nicht an den Vertragswaren selbst, sondern durch ihre Benutzung, ihre Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Geräten, Sachen oder Personen entstanden sind). Ferner sind ausgeschlossen Ansprüche auf Grund der Verletzung nebenvertraglicher Pflichten, insbesondere Beratungs- und Aufklärungspflichten, einschließlich eines Verschuldens bei Vertragsschluss. Das gleiche gilt für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
6. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten jedoch nicht, sofern Olaf Foth (ASIA-Antikmoebel-Lager) oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Gleiches gilt im Falle einer Schadensersatzpflicht von Olaf Foth (ASIA-Antikmoebel-Lager) nach dem Produkthaftungsgesetz.
7. Für Waren zu reduzierten Preisen ist jegliche Gewährleistung bzw. Haftung ausgeschlossen.
G Eigentumsvorbehalt
1. Olaf Foth (ASIA-Antikmoebel-Lager) behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware ("Vorbehaltsware") bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Ist der Vertragspartner Kaufmann, dann geht das Eigentum an der Vorbehaltsware erst mit Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung auf den Vertragspartner über.
H Rechte Dritter
Olaf Foth (ASIA-Antikmoebel-Lager) wird den Vertragspartner von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes oder Urheberrechtes freistellen, sofern der Vertragspartner Olaf Foth (ASIA-Antikmoebel-Lager) von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und Olaf Foth (ASIA-Antikmoebel-Lager) alle erforderlichen rechtlichen und technischen Abwehrmaßnahmen, insbesondere Änderung oder Austausch gelieferter Ware, ermöglicht hat. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
I Vertraulichkeit und Datenschutz
Olaf Foth (ASIA-Antikmoebel-Lager) wird bei Nutzung der aus der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner bekanntgewordenen personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten.
J Verschiedenes
1. Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) ist ausgeschlossen.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluß dieser Allgemeinen Geschäftsbeziehungen geschlossen wurden, ist 21255 Tostedt.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
Stand September 2005